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Lieferung in die Schweiz – Wie wird verzollt? (FAQ)

Zollbestimmungen, Mehrwertsteuer und Co. sind Dinge, die einen nicht unbedingt erfreuen, aber sie sind notwendig, sagen die Länder. Uns erreichen immer wieder Fragen, die auch dieses Thema betreffen, wir wollen Ihnen zwei wichtige Fragen gerne erläutern:

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Frage: Ab wann bezahle ich Zoll und/oder MwSt für Importsendungen in die Schweiz?

Antwort: Jede Sendung aus dem Ausland ist grundsätzlich zoll- und MWST-pflichtig.

Es besteht keine spezielle Wertfreigrenze wie im Reiseverkehr, sondern nur eine Abgabenfreigrenze. Demnach werden keine Zoll- und Mehrwertsteuerbeträge erhoben, wenn der errechnete Betrag geringer als CHF 5.00 pro Zolldeklaration ist, wobei Zoll- und Mehrwertsteuerabgaben separat zu betrachten sind.

Des Weiteren sind Geschenksendungen von Privatpersonen, die im Ausland wohnhaft sind, an Privatpersonen in der Schweiz bis zu einem Warenwert von CHF 100.00 abgabefrei. Im Internet ersteigerte Waren erfüllen diese Bedingungen nicht. Sie sind nach den allgemeinen Vorschriften abgabepflichtig.

Die Warenwertobergrenze (inkl. Transportkosten) für eine mehrwertsteuerbefreite Einfuhr liegt bei:

  • 8% MWST (gilt für den Grossteil aller Sendungen) => CHF 62.00
  • 2,5% MWST (spezielle Waren wie z.B. Bücher) => CHF 200.00

Frage: Wie wird der Verzollungspreis berechnet?

Antwort: Der Verzollungspreis hängt von der Herkunft und vom Warenwert der Sendung ab. Für Sendungen aus Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien beträgt die Grundgebühr CHF 11.50, für Sendungen aus allen anderen Ländern CHF 16.00. Dazu kommt ein Zuschlag von 3% des deklarierten Warenwerts (ohne Importabgaben und Zollabfertigung).
Beispiele:

Ein Paket aus Frankreich hat einen Wert von CHF 100.00:

  • Grundgebühr: CHF 11.50
  • Zuschlag: CHF 3.00 (entspricht 3% des deklarierten Warenwerts)
  • Verzollungspreis: CHF 14.50 *

* inkl. MWST

Empfehlenswert ist der folgende Erklärungsfilm: LINK

2 Kommentare

  1. Volkmar Fritz

    24/09/2015 @ 14:24

    Hallo Markus
    Danke für die Informationen, die sicher für Kunden aus der Schweiz interesssant sind. Ich möchte folgendes der Ordnung halber ergänzen: Gemäss einer aktuellen Postrechnung des Zolls, welche übrigens wie eine Nachnahme bei der Auslieferung behandelt wird, ist zu beachten:
    1. Der zugrunde liegende Warenwert wird inklusive Porto errechnet.
    2. Neben des Zolls wird noch eine Einfuhrsteuer erhoben (gem. meinen Erkundigungen für den Aufwand der Abrechnung). diese schlägt nochmals mit 8% vom Warenwert inklusive Porto plus Einfuhrzoll.
    In Ihrem Beispiel würden zusätzlich 9.16 CHF anfallen, sofern ind en 100 CHF Warenwert die Portokosten enthalten sind.
    Nach der Aufhebung des festen Wechselkurses zwischen Franken und Euro ist das ein verzweifelter Versuch der Regierung, den Import von europäischen Waren zu erschweren. Leider fördert diese Massnahme zusätzlich den Einkaufstourismus aus der Schweiz in Deutschland. Unter der Berücksichtung der legalen Rückerstattung der Umsatzsteuer lohnt sich gem. obigen Beispiel durchaus der Einkauf Ihrer Produkte z.B. in D-Freiburg schnell. Somit schwächt die aktuelle Praktik nochmals die schweizer Wirtschaft. Übrigens diese Praxis der Zollbehörde ist relativ neu (6-12 Monate). Ich wünsche Ihnen sehr, dass Ihre tollen Produkte trotzdem weiterhin den Weg irgendwie in die Schweiz finden, da diese m.E. konkurrenzlos sind. Gruss Volkmar

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